Freu dich auf jeden neuen Tag. Auch wenn die Chance besteht, dass es ein beschissener Tag wird, oder ein sehr schöner, oder ein ganz normaler. Mit wechselnder Bewölkung und 30 Prozent Regenwahrscheinlichkeit.
Ich musste direkt noch mal schauen, ob das nicht ein Beitrag zum 1. April ist.
Aber mal abgesehen von der geradezu atemberaubenden geistigen Schlichtheit dieser Exekutivbediensteten, wieso kann der Uhrmacher den Wert seiner transportierten Uhren und deren rechtmäßigen Besitz nicht nachweisen?? Das hört sich irgendwie nicht koscher an.
Freu dich auf jeden neuen Tag. Auch wenn die Chance besteht, dass es ein beschissener Tag wird, oder ein sehr schöner, oder ein ganz normaler. Mit wechselnder Bewölkung und 30 Prozent Regenwahrscheinlichkeit.
Zitat von murphy wieso kann der Uhrmacher den Wert seiner transportierten Uhren und deren rechtmäßigen Besitz nicht nachweisen??
"da die Beweismittel verschwunden sind, könne Wert und rechtmäßiger Besitzer der Uhren nicht mehr geklärt werden". Ich versteh' das so, daß der Händler beweisen muß, daß in dem "verloren gegangenen" Paket seine Uhren drin waren (z.B. durch Seriennummern), was er aber nicht kann, da die Uhren ja nicht mehr da sind, man es also nicht mehr überprüfen kann. Er hätte wohl nur eine Chance, wenn die Polizei vor dem Versand die Seriennummern notiert hätte, sprich den "Empfang" der Uhren ordentlich quittiert hätte. Was sie wohl nicht hat.
Begründung: 1) Wenn es Messeinkäufe waren, wird es Orderzettel und Rechnung von Rolex geben; und zwar mit Seriennummern etc.. Soll ja kein Einkauf bei xy-Luxusuhr.de gewesen sein Gibt es die nicht ==> Hat der Richtige auch einen Schaden. Allerdings nicht in der Höhe von 90.000 EUR. 2) Gibt es eins von beidem, hat der Anwalt gepennt. Denn so wäre der Herkunftsnachweis erbracht und der Beweislast zur Eigentümerstellung genüge getan
Glaube nicht, dass durch 3 Instanzen dazu nicht vorgetragen wurde. Wenn nicht, soll der "Händler" sich melden. Dann sehe ich Erfolgsaussicht im Regressverfahren.
Im Übrigen: Man beachte den Hinweis auf "nicht versicherbare Warensendungen" der Post. Im Einzelfall kann es sogar so sein, dass die sich auf ihre AGB dahin gehend zurückziehen, dass Uhren gar nicht versichert sind, auch nicht auls Paket bis 500,00 €. Hat einer von Euch mal versucht, Schmuck versichert zu versenden? Wir ja. Nach Israel an einen Großhändler! Wert sechstellig. No WAY. Hat dann Kurrier über Deutschland übernommen.
M.
Eine gute Zeit wünscht Euer Longus
P.S.: auch in neuer Aufmachung gilt: wer Rechtsschreibfehler findet, kann sie behalten.
Zitat von TSID"Die Post" also sprich DHL versichert Schmuck im Paket schon bis 500 Euro, aber eben nicht Uhren. Ganz explizit.
Der Begriff "Zeitmesser" ist dann übrigens wieder versichert bis 500 Euro...
Exakt! Daher mein (unnötiger) Hinweis. Manchmal habe ich den Verdacht, es ist besser, es so zu machen, wie früher: Such Dir nen LKW - Fahrer, dessen Familie Du kennst und gib ihm die Ware mit Funktioniert ins ost-/ nord-ost europäische Ausland ganz hervorragend.
Eine gute Zeit wünscht Euer Longus
P.S.: auch in neuer Aufmachung gilt: wer Rechtsschreibfehler findet, kann sie behalten.
Wir hoffen, dass dir unser Forum gefällt und du dich hier genauso wohlfühlst wie wir.
Wenn du uns bei der Erhaltung des Forums unterstützen möchtest, kannst du mit Hilfe einer kleinen Spende dazu beitragen,
den weiteren Betrieb zu finanzieren.