Stammt aus einem anderen Zusammenhang, aber hier vielleicht auch interessant:
1. Grauware ist nicht illegal. In Europa steht es Händlern frei, Ware in einem EU-Mitgliedsland zu kaufen und in einem anderen Land zu verkaufen, wenn die Produkte unverändert in der Originalverpackung verbleiben.
2. Aber: Parallelimporte aus Staaten, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören - also die sogenannte Schwarzware, beispielsweise aus den USA oder China - sind nach dem Markenrecht für Händler ausdrücklich verboten. Nur innerhalb des EWR gilt der Grundsatz des freien Warenverkehrs.
3. Die Gewährleistungsfrist von 24 Monaten sowie das vom Online-Händler einzuräumende 14-tägige Widerrufsrecht gelten sowohl für deutsche als auch für EU-Ware.
4. Nachteile: Durch computergestützte Seriennummern-Kontrollen können grau importierte Waren leicht identifiziert werden: Im Reparaturfall droht daher ein zeitaufwändiger Versand ins Ausland. Hersteller von für den deutschen Markt bestimmter Ware gewähren fast immer eine mehrjährige Garantie, die über die normale Gewährleistungszeit hinausgeht - diese Garantien haben für EU-Ware oftmals keine Gültigkeit. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung bleiben davon aber weiterhin unberührt.
Wenn die Grauware wenigstens entsprechend billiger wäre als vom Konzessionär, dann wäre das ja eine Alternative, aber solagne die gleich teuer oder teurer sind und man dafür dann teilweise nicht mal die Papiere von einem Konzi gestempelt bekommt, ist das keine Alternative. Man muss allerdings bei den Konzis auch ein wenig herumfragen nach den Preisen, die Unterschiede können gravierend sein...
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