Das ist aber wohl auch nur reine Theorie. Das muss man dann ja erst mal beweisen und durchsetzen. Ich habe schon zu oft gehört "das sieht doch noch super aus" während ich das dann in die Mülltonne entsorgt habe. Ich denke bei "normalen" ebay Käufen wird sich der Aufwand wohl nicht lohnen.
"Man lebt nur einmal, aber wenn man richtig lebt, ist einmal genug."
In dem zugrunde liegenden Fall ging es um ein Kajütboot, das als seetauglich angeboten war, tatsächlich aber vom Pilz durchwuchert und ein wirtschaftlicher Totalschaden war.
Die Meldung ist mal wieder ein sehr schönes Beispiel für oberflächliche Recherche. Private Verkäufer können die Gewährleistung ausschließen. Garantie muss sowieso niemand gewähren. Auch ein gewerblicher Verkäufer nicht.
Aber der private wie auch der gewerbliche Verkäufer muss natürlich einen Gegenstand liefern, der der Beschreibung entspricht und der die zugesicherten Eigenschaften hat.
Biete ich also eine Uhr an und gebe an, dass sie in hervorragendem Zustand ist und einwandfrei funktioniert, dann muss die Uhr im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs diese Eigenschaften auch erfüllen. Ist sie hingegen bei der Übergabe defekt, kann der Verkäufer verlangen, dass ich eine funktionsfähige Uhr liefere oder er kann rückabwickeln. Funktioniert die Uhr bei der Übergabe, bleibt aber einige Wochen später wegen eines Defekt stehen, bin ich als privater Verkäufer hingegen aus dem Schneider, wenn ich Gewährlsistungsansprüche ausgeschlossen habe.
(Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern eine beispielhafte Erläuterung der Pressemeldung.)
Aktueller Stand: Ein paar Exituhren und noch ein paar weitere ...
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