Im Rahmen der neuen Swissness Richtlinien, die ab dem 1.1.2017 gelten hat die Schweiz jetzt auch den Uhrenbegriff erweitert, so dass Smartwatches da auch mit aufgenommen sind:
ZitatEine Smartwatch ist eine Armbanduhr, die zusätzlich über Sensoren, Aktuatoren (z.B. Vibrationsmotor) sowie Computerfunktionalität und -konnektivität verfügt. Sie kann neben der Uhrzeit weitere Informationen darstellen und lässt sich meist über zusätzliche Programme vom Anwender individuell mit neuen Funktionen aufrüsten.
ZitatDie Begriffsdefinition ist weit gefasst; sie umfasst beispielsweise auch Smartwatches, sofern diese im Wesentlichen auch der Zeitmessung dienen. Smartwatches werden gleich behandelt wie herkömmliche Uhren und unterstehen hinsichtlich «Swiss made» den Regeln der vorliegenden Verordnung. Es ist vorstellbar, dass solche Geräte künftig mit so vielen weiteren Funktionen ausgestattet werden, dass sie nicht mehr im Wesentlichen auch als Zeitmessinstru- mente empfunden werden. Ob dies der Fall ist, wird die Gerichtspraxis im Einzelfall bestimmen müssen.
Das Betriebssystem der Smartwacth muss dabei nicht aus der Schweiz kommen:
ZitatBei Smartwatches muss das Modul, welches die eigentliche Zeitmessung vornimmt, in der Schweiz entwickelt werden. Die Verbindung zwischen Smartwatch und Smartphone kann aber über ein ausländisches Betriebssystem stattfinden, da damit keine Zeitmessfunktion ausgeführt wird.
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