Da ich den Faden bezügl. Uhrenbewegern nicht weiter missbrauchen möchte, geht's nun hier weiter mit meinem defekten Teil:
Der Verkäufer weigert sich, das defekte Gerät zurückzunehmen. Am Freitag konnte ich dann den eBay Kunderservice bitten, sich des Falles anzunehmen. Heute nun bekomme ich diese Antwort:
"Sehr geehrte Frau Seifert, wir schreiben Ihnen, weil Sie einen Antrag auf eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal gestellt haben. Sie haben dabei angegeben, dass der von Ihnen ersteigerte Uhrenbeweger "170918xxxxxx" innerlich beschädigt ist.
Wir übernehmen den Fall 5019xxxxxx gerne für Sie. Zunächst bitten wir Sie um eine schriftliche Bestätigung von einem unabhängigen Dritten. Denn wir wissen nicht, was Sie beim Öffnen Ihres Pakets vorgefunden haben und sind deshalb auf eine unabhängige Aussage angewiesen.
So geht es weiter:
1. Bitte wenden Sie sich nun an einen Händler, einen Sachverständigen oder eine andere anerkannte Organisation.
2. Lassen Sie sich bitte schriftlich das Ausmaß des Schadens oder die erhebliche Abweichung von der Produktbeschreibung bestätigen. Eine Warenbeschreibung, Seriennummer sowie geschätzte Reparaturkosten helfen uns ebenfalls bei der Prüfung Ihres Falls.
3. Zur Form des Gutachtens: Ein Briefkopf mit dem Namen, der Adresse sowie der Telefonnummer (so können wir bei Rückfragen Kontakt aufnehmen). Ausstellungsdatum, Stempel und Unterschrift des Händlers/Sachverständigen bitte auch nicht vergessen.
4. Bitte fotografieren oder scannen Sie das Gutachten und speichern Sie es in einem Foto-Format (jpeg, png, gif, tif) oder als PDF. Fügen Sie dann an Ihre Antwort auf diese Nachricht den Beleg als E-Mail-Anhang bei.
5. Senden Sie uns das Gutachten unbedingt innerhalb der nächsten zehn Tage, bis zum 07.11.2012. Ansonsten schließt PayPal den Fall zugunsten Ihres Verkäufers.
Ich verstehe sehr gut, dass es für Sie nicht einfach ist, ein solches Gutachten einzuholen. Unter Umständen müssen Sie bei mehreren Händlern nachfragen. Bitte bedenken Sie aber, dass wir den Artikel nicht selbst in Augenschein nehmen können. Außerdem wird PayPal einen ausgezahlten Käuferschutzbetrag unter Umständen von Ihrem Verkäufer zurückfordern. Deshalb ist es wichtig, dass ein unabhängiger Dritter den Artikel begutachtet hat.
Sobald uns Ihr Gutachten vorliegt, werden wir den Fall prüfen und uns anschließend bei Ihnen melden."
Und was soll ich nun machen? Ich dachte es heißt Käuferschutz und nicht Verkäuferschutz! Soll ich jetzt das riesige Teil unter den Arm klemmen und von Händler zu Händler traben, um ein solches Gutachten zu bekommen? Die können mir doch auch nur glauben, was ich erzähle, oder eben nicht Was würdet Ihr an meiner Stelle machen?
Wenn Sie hier auf Links zu eBay klicken und einen Kauf tätigen, kann dies dazu führen, dass diese Website eine Provision erhält.
Hallo Sabine.
War es ein Kauf vom Händler und war der Beweger neu?
Wenn ja, vergiss den "Service" von ebay. Dann muss man dem Händler Dampf machen, insbes. liegt die Beweislast dann nicht einseitig bei Dir.
Wenn Du magst, schick mir eine PN mit Deiner Telefonnummer oder Deiner E-Mail-Adresse. Dann meld ich mich morgen bei Dir und wenn gewollt, übernehm ich die Sache mit dem Dampf machen
Jürgen
- Ich kann auch ohne Alkohol Spaß haben. Aber meistens gehe ich auf Nummer sicher. -
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