Bedauerlicherweise ist noch in der Garantiezeit ein Defekt aufgetreten (Feinregelage, Schaden am Werk e.t.c.) welcher nicht orginär nach einem harten Schlag aufgetreten ist. Glashütte weigert sich nun die Reparatur auf Garantie zu beheben, da etliche Gebrauchsspuren zu sehen sind. Die Kosten belaufen sich nach Kostenvoranschlag auf c. 300€ brutto. Dies ist mir für eine Uhr zuviel, welche nicht meinen Maßstab an Haltbarkeit entspricht. So eine Uhr kann ich nicht gebrauchen, die den Alltagsgebrauch nicht stand hält. Gibt es eine Möglichkeit die Uhr so zu verwerten oder kennt jemand eine günstigere Reparaturmöglichkeit? Besten Dank
die Aussage "Gebrauchsspuren" halte ich für nicht ausreichend um eine Garantieleistung zu versagen. Natürlich kann es sein, dass Nomos, oder Du, hier nur die Kurzform gewählt hat/hast.
Zunächst ist eine Uhr zum tragen da und bei einer Arbeit die nicht nur am Schreibtisch statt findet, können auch Gebrauchsspuren auf der Uhr zu sehen sein. Mir sind etliche Uhren aus den 60er und 70er Jahren bekannt die so verbraucht sind, dass es sich nicht lohnt an die Uhren ran zu gehen - die Werke arbeiten jedoch (altersentsprechend) gut. Wenn mir die defekte Uhr gehören würde, wäre es mein Ansatz um mit Nomos erneut ins Gespräch zu kommen. Man wird wohl eine "ordnungsgemäße" Handhabung/Nutzung der Uhr verneinen, wobei diese Aussage neue Fragen nach sich ziehen würde, z. B. wie nutze ich eine Uhr richtig? Nur im Safe?
Da ich natürlich keine Rechtsberatung gebe, sind das nur meine eigenen Ideen wie ich mit der Situation umgehen würde. Wenn man sich seitens Nomos auf eine teilweise Garantieleistung einlassen würde, weil zum Beispiel die Aufarbeitung des Gehäuses nicht darunter fällt, hätte jede Seite etwas gewonnen, bzw. abgegeben.
Viel Erfolg
Gerrit
----------------------------------------- Salzflecken auf dem Teppich gehen am besten mit Rotwein wieder raus...
Hallo, ich denke, wir sollten uns, ohne die Uhr gesehen zu haben, nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Bisher hat Nomos eigentlich Reparaturen, die in die Garantiezeit fielen, großzügig behandelt. Im Fall von Heckert aber abgelehnt und dies gibt mir zu denken. Bevor wir weiter diskutieren, bitte Bilder der Uhr und des Werkes aufs Tapet und eine genaue Fehlerbeschreibung! Der Garantieanspruch verfällt meines Wissens auch, wenn vom Versuch einer Fremdreparatur ausgegangen werden kann, d.h. wenn die Uhr starke Öffnungsspuren aufweist, oder z.B. Schraubenköpfe vernudelt sind. ---> Heckert: Wurde ein Reparaturversuch bereits unternommen? Ist die Uhr aus einer Online-Quelle? Warum nicht beim Konzi Ansprüche anmelden? Äußerst mysteriöser Fall! Ich würde die Uhr kaufen, wenn Heckert mir ein vernünftiges Angebot unterbreiten würde! Viele Grüße Karsten Nachtrag an Heckert: Wenn man in einem Forum Beiträge einstellt, ist es sinnvoll, etwas über sich selbst im Vorstellungsthread Preis zu geben. Wenn ich Deinen Nickname aufrufe, erscheint eine leere Seite. Ich gehe nun davon aus, dass Dein Auftritt hier bei uns nur temporär ist. Da ich aber bereits geantwortet habe, lasse ich meine Antwort stehen, bedaure aber, dafür Zeit aufgewendet zu haben.
Auch für Uhrenbastler gilt: Erfahrung ist die Summe der Misserfolge
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