Zitat von Longus 04reise ich mit einer Uhr aus und sodann mit dieser, meiner gebrauchten, wieder ein, fällt natürlich keine Einfuhrumsatzsteuer an
Wie sieht in solchen Fällen die Beweislast aus? Muss ich als Reisender bei der Wiedereinreise in Deutschland einen Nachweis erbringen, dass meine Uhr mich bereits zu Beginn meiner Auslandsaktivitäten begleitet hat. Oder muss der Zoll mir nachweisen, dass ich die Uhr während meines Auslandsaufenthaltes erworben und nun bei der Rückkehr nach Deutschland anmelden und versteuern muss?
Für solche Fälle ist eine Kaufrechnung über den Erwerb in Deutschland meist hilfreich. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das die Regel ist. Bei mir als Polirtuchmuschi sieht auch am Ende einer Reise eine Uhr aus wie frisch aus dem Laden. Der Verdacht, ich habe die Uhr im Ausland gekauft wäre für den Zoll so ja schnell da.
Muss also ich mich frisch machen oder doch der Zoll?
Man muß ggf. nachweisen, daß man den Wertgegenstand schon vorher besessen hat. Ein Bekannter ist mit seinem neuen Apple-Notebook in die USA gereist und später wieder zurück. Weil er eine englische Tastatur hatte, unterstellte der Zoll, daß das Notebook in den USA gekauft wurde. Das Thema wurde nach Vorlage der Rechnung aus Deutschland (sie hat er dann nachgereicht) geklärt.
Die Einfuhr von (Luxus-)Gütern lohnt nur, wenn sie im Drittland so günstig Sind, dass sie trotz aller Einfuhrabgaben noch günstiger als im Inland sind. Kommt dann wohl auf das jeweilige Produkt an. Helgoland o.ä. ist m.E. nur für die Einfuhr bis zur Höhe der Zollfreiheitsgrenzen interessant, also so was wie ein Fitnessfrühstück bestehend aus einem Liter Scotch und einer Stange Zigaretten.
Die Frage der Beweislast in steuer- und zollrechtlichen Verfahren ist letztlich kompliziert. Es besteht ein Spannungsfeld aus Mitwirkungspflichten, Amtsermittlungsgrundsatz und dem Grundsatz sich selbst nicht belasten zu müssen. Eine bunte Sache und sehr stark vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Jürgen
- Ich kann auch ohne Alkohol Spaß haben. Aber meistens gehe ich auf Nummer sicher. -
Danke! Also ist es für den Ernstfall immer besser, eine Rechnungskopie der teuren Uhr über den Kauf in Deutschland bzw. in Europa bei Auslandreisen (außerhalb der EU) mitzuführen. Bei meiner Daydate werde ich kein Papier mitnehmen müssen. Die Wochentagsanzeige ist in deutscher Sprache. Das sollte doch genügen.
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