Lustigerweise darf man bei DHL Uhren bis 25.000 EUR versichert verschicken, sofern man das international macht. National sind Uhren als Valoren nicht zugelassen. Konnte mir bisher keiner erklären... http://www.dhl.de/de/paket/privatkunden/...sige-werte.html Die Frage ob ich denn ein "internationales Paket mit deutscher Empfängeradresse" verschicken könne, wurde mir vehement verneint.
fjord
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Warum macht ihr euch so einen Stress? Mit DHL Value Pack oder Janus Trans versenden und Uhren sind versichert bis max. 25.000,- Value Pack setzt aber einen Vertrag mit DHL voraus, aber keine Mindestlieferungen die eingehalten werden müssen.
Freu dich auf jeden neuen Tag. Auch wenn die Chance besteht, dass es ein beschissener Tag wird, oder ein sehr schöner, oder ein ganz normaler. Mit wechselnder Bewölkung und 30 Prozent Regenwahrscheinlichkeit.
Ich möchte diesen Faden hochholen und unsere Juristen nochmals befragen, denn so eindeutig ist die Frage nicht beantwortet worden.
Zitat von Longus 04 Hört sich gut an, wenn da das Kleingedruckte in den AGBen nicht wäre: DPD:
Was genau bedeutet der Satz unter 3.1.5? Heißt das, dass Uhren grundsätzlich befördert werden und damit durchaus versichert sind, eben nur nicht, wenn sie den Wert von 520 Euro übersteigen? Oder bezieht sich die Grenze von 520 Euro nur auf Lederwaren - womit Uhren, egal welchen Wertes, grundsätzlich nicht im Paket sein dürften? Ich meine, dieser Satz lässt sich so oder so auslegen. Was sagt denn da die Rechtsprechung? Gibt es Grundsatzurteile?
Gruß, Martin
Die Zeit, die du für deine Rose verloren hast, sie macht deine Rose so wichtig (Antoine de Saint Exupéry: "Der kleine Prinz")
verstehe ich anders: Pelze, Teppiche, Uhren,... Lederwaren....... wenn der Wert nicht 520€/Stück übersteigt. Warum steht sonst alles in einem Absatz, wenn sich der Wertbetrag nur auf Lederwaren beziehen würde? Demzufolge könnte man 26 Uhren mit einem Wert von je 500€ in einem Paket versenden.(???)
iloxx value sollte gehen. Ist zwar ziemlich teuer, aber mit den teilweise vorgeschlagenen etwas zweifelhaften "Deklarationslösungen" könnte die "Brüh' teurer als die Brocken" kommen, wie wir in Kassel sagen... Ausserdem ist es für meine Mitarbeiterinnen immer ein tolles Erlebnis, wenn ein Typ mit schwarzer Lederjacke und Knarre in der Tür steht und ein Paket bringt
Zitat von bratscheIch möchte diesen Faden hochholen und unsere Juristen nochmals befragen, denn so eindeutig ist die Frage nicht beantwortet worden.
Zitat von Longus 04
Was genau bedeutet der Satz unter 3.1.5? Heißt das, dass Uhren grundsätzlich befördert werden und damit durchaus versichert sind, eben nur nicht, wenn sie den Wert von 520 Euro übersteigen? Oder bezieht sich die Grenze von 520 Euro nur auf Lederwaren - womit Uhren, egal welchen Wertes, grundsätzlich nicht im Paket sein dürften? Ich meine, dieser Satz lässt sich so oder so auslegen. Was sagt denn da die Rechtsprechung? Gibt es Grundsatzurteile?
Ich hatte die Frage eigentlich erneut gestellt, damit einer der Juristen unter uns sich äußert. Leider ist das noch nicht geschehen. Mit unserem "gesunden Menschenverstand" liegen wir ja in der Bewertung juristischer Fragen oftmals daneben. Ich weiß natürlich, was ich glauben möchte - ich möchte eben nur wissen, wie der Jurist diesen Satz auslegt.
Bitte, kommt mal in die Pötte!
Martin
Die Zeit, die du für deine Rose verloren hast, sie macht deine Rose so wichtig (Antoine de Saint Exupéry: "Der kleine Prinz")
Ich glaube, DHL hat seine AGB überarbeitet bzw. die Formulierungen so geändert, dass es nun klarer ist. Ich verstehe das nun eindeutig so, dass Uhren bis zu einem Wert von 500 Euro sehr wohl versichert sind als Valoren der Klasse II.
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