ich fiebere ebenfall mit. Einerseits weil ich die Seiko-Nachfrage vielleicht ein wenig mit angeschoben habe, andereseits weil auch ich wieder auf ein Päcken aus Fernost warte. Leiden und hoffen wir also gemeinsam. Alles in allem schätze ich das so ein, dass die Unverschämtheiten des Zolls nicht bestand haben werden. Die für die Beschlagnahme bei der Einfuhr genannte Rechtsnorm stützt sich auf die Verletzung von Markenrechten, also das Fälschen von Produkten. Nachweislich ist das hier nicht der Fall. Darüber hinaus kann der genannte § nur angewandt werden, wenn die Rechtsverletzung offenkundig ist. Auch hierfür gibt es keine Anhaltspunkte (Vollständiges Produktpaket, keine sichtbaren Qualitätsmängel, normaler Produktpreis). Ich denke hier hat nur einer vom Zoll überreagiert. Unverständlich ist für mich aber auch die Reaktion von Seiko. Neben der "Embargo-Politk" gegenüber Europa nun auch noch die Behinderung des freien Handels unter Privaten. Das kann einem schon die Freude an den Produkten vermiesen. Kopf hoch - alles wird gut und das Warten lohnt.
Gruß Karl-Heinz
… ab jetzt sammle ich nur noch meine Exit-Uhren ...
Freu dich auf jeden neuen Tag. Auch wenn die Chance besteht, dass es ein beschissener Tag wird, oder ein sehr schöner, oder ein ganz normaler. Mit wechselnder Bewölkung und 30 Prozent Regenwahrscheinlichkeit.
ich fiebere ebenfall mit. Einerseits weil ich die Seiko-Nachfrage vielleicht ein wenig mit angeschoben habe, andereseits weil auch ich wieder auf ein Päcken aus Fernost warte. Leiden und hoffen wir also gemeinsam. Alles in allem schätze ich das so ein, dass die Unverschämtheiten des Zolls nicht bestand haben werden. Die für die Beschlagnahme bei der Einfuhr genannte Rechtsnorm stützt sich auf die Verletzung von Markenrechten, also das Fälschen von Produkten. Nachweislich ist das hier nicht der Fall. Darüber hinaus kann der genannte § nur angewandt werden, wenn die Rechtsverletzung offenkundig ist. Auch hierfür gibt es keine Anhaltspunkte (Vollständiges Produktpaket, keine sichtbaren Qualitätsmängel, normaler Produktpreis). Ich denke hier hat nur einer vom Zoll überreagiert. Unverständlich ist für mich aber auch die Reaktion von Seiko. Neben der "Embargo-Politk" gegenüber Europa nun auch noch die Behinderung des freien Handels unter Privaten. Das kann einem schon die Freude an den Produkten vermiesen. Kopf hoch - alles wird gut und das Warten lohnt.
Gruß Karl-Heinz
Lieber Karl-Heinz,
die Kritik ggü. dem Zoll kann ich nicht nachvollziehen. Ich finde es grundsätzlich gut, wenn der Zoll den Import von Plagiaten unterbindet!
Hier bei Wösi ist es aber so, dass Seiko beantragt hat, dass Seiko Importe zunächst von Seiko D auf Echtheit geprüft werden. Wösi importiert Original-Ware, der Zoll handelt korrekt, aber Seiko sollte sich mit der Prüfung sputen... Das ist, auch in der Ferienzeit, aus meiner Sicht das Thema.
@ walterpfalz Der Zoll darf nur beschlagnahmen, wenn ein offenkundiger Markenmissbrauch vorliegt. Das war hier nicht der Fall! Anderenfalls müsste ja jede eingeführte Ware erst zur Herstellervertretung gesandt werden, damit diese die Echtheit bestätigt. Nichts gegen das Bemühen, Piraterie zu verhindern, aber bitte mit Augenmaß und Sachverstand. Beides fehlte hier wohl. Gruß Karl-Heinz
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Ich habe gerade mit dem Zollamt in Biberach telefoniert, die haben die Uhr gar nicht weitergeleitet sondern beschlagnahmt. (Uhr weg) Ich würde die Uhr laut Rechtsvertretung von Seiko aber bekommen, nur die wissen von nichts. Die Frist für den Einspruch ist auch abgelaufen, vielleicht soll es einfach nicht so sein. Seiko-Silke no go! Höre aber am Montag von Frau K. (Seiko-Vertretung, sehr freundlich) was, wie, wo usw. jetzt passiert!, wenn die Uhr schon zerstört wurde ist sie weg.
Les ich das richtig, erst sagen dir die Herren oder Damen vom Zoll, dass die Uhr zu Seiko ist, und nun, da alle Fristen weg sind, ist die Uhr doch nicht zu Seiko gegangen. Ich glaub's nicht und hoffe, dass sich dennoch alles zum Guten wendet.
Hallo Silke, das Ganze nimmt ja groteske Züge an. Was da passiert ist, war eine sog. „Grenzbeschlagnahme“. Diese ist nur zulässig, wenn der Zoll auf Antrag des Rechteinhabers (hier SEIKO) bei der Ein- oder Ausfuhr von Waren eine offensichtliche Verletzung des Markenrechts feststellt (§ 146 I 1 MarkenG). Diese Verletzung muss also leicht und deutlich erkennbar sein (geringer Preis, schlechte Qualität, fehlende Verpackung, Garantie, Handbuch ect.). Schon diese Voraussetzung lag in Deinem Fall ja überhaupt nicht vor. Nach der Beschlagnahme ist dann dem Antragsteller (SEIKO) Gelegenheit zu geben, die Ware zu begutachten; eine Übersendung sieht das Gesetz nicht vor (§ 164 II 4). Sodann muss erst einmal der Antragsteller handeln und das Verfahren weiter betreiben, wenn er der Auffassung ist, dass seine Rechte verletzt wurden. Erst am Ende des Verfahrens kann dann die Vernichtung der eingezogenen Ware stehen. Leider hast Du es versäumt, der Beschlagnahme rechtzeitig zu widersprechen. Damit ist Deine Position nicht mehr so stark, gleichwohl solltest Du nicht klein beigeben. In jedem Fall musst Du noch einmal schriftlich dem Verfahren widersprechen, Auskunft zu dessen bisherigem und weitern Ablauf einfordern und Deine Schadenersatzansprüche im Falle einer ungerechtfertigten Vernichtung gelten machen. Es lohnt sich in jedem Fall. Wenn diese Uhr erst in Deinem Besitz ist, wird sie bei der Geschichte bestimmt ein besonderes Stück der Sammlung werden. Gruß Karl-Heinz
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