Die aktuelle Diskussion um den Insolvenzantrag von Mühle hat ein Thema nach oben gespült, das ich hier separat diskutieren möchte.
Grundlage des Ganzen ist ja die Frage, wann man Glashütte aus seine Uhren schreiben darf. Die Definition ist hier ja im Moment die, das mindestens 50% der Wertschöpfung am Werk in Glashütte erbracht werden müssen. Diese 50% kann man aber unter Umständen sehr einfach ereichen ohne wirklich große Uhrmacherische Leistungen vollbringen zu müssem:
- man nehme ein Quarzwerk für 2 Euro, brigt eine eigene Beschriftung an und teste es auf Funktion. - man nehme ein asiatisches Werk für 15 Euro, demontiere es und baue es mit gebläuten Schrauben wieder zusammen. - man nehme ein schweizer Rohwerk, verziere es, baue vielleicht einen eigenen Rotor an, lasse für 100 Euro eine Chronometerprüfung in der Sternwarte machen.
Ich glaube jeder von uns würde sagen, dass eine "Glashütter Uhr" nicht auf einem der oben beschriebenen Wege entstehen sollte um den Namen Glashütte tragen zu dürfen. Die aktuelle Diskussion könnte also in guter Anlass sein, dass die Glashütter Firmen sich zusammensetzen um eine Art "Glashütter Siegel" zu definieren. Vielleicht könnte ja das Genfer Siegel dafür ein Vorbild sein:
Was meint ihr dazu, was macht eine Glashütter Uhr aus? Vielleicht können das hier ja sachlich diskutieren, das Thema "Arme Mühle - böse NOMOS" wurden jetzt ja in allen Foren zur Genüge diskutiert.
Freu dich auf jeden neuen Tag. Auch wenn die Chance besteht, dass es ein beschissener Tag wird, oder ein sehr schöner, oder ein ganz normaler. Mit wechselnder Bewölkung und 30 Prozent Regenwahrscheinlichkeit.
So ein Siegel ist eine gute Idee. Ich selbst denke aber, dass soetwas nicht zwingend notwendig ist. Wer vor hat sich eine mechanische Uhr aus Glashütte zu kaufen, wird sich schon um sich der Anlage sicher zu sein, mit der Uhr der Wahl genauestens befassen. Die Recherchemöglichkeiten werden ja eher besser als schlechter, so dass es aureicht, wenn man im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit und Werbung auf die Besonderheiten einer Uhr aus Glashütte hinweist. Quarzuhren lasse ich mal ganz außen vor, da kann man eh nicht mehr helfen ...
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung ist ein gutes Stichwort wenn wir das z.B. mit anderen Branchen vergleichen. So hat z.B. Porsche je nach Modell eine Fertigungstiefe von nur 15-20%. Aber niemand würde auf die Idee kommen einen 911er nicht mehr Porsche zu nennen. Image und Werbung machen hier vieles aus. Und der Markenhersteller muss auch sehr viel Geld in Imagebildung und Werbung investieren. Genau so ist es ja auch in der Uhrenindustrie. Von einem schweizer Hersteller weis ich, dass z.B. die Herstellungskosten von einem Werk, dass in einer Uhr tickt, die im Laden für mehr als 10.000 € im Edelstahlgehäuse und für mehr als 20.000 € im Goldgehäuse verkauft wird, "nur" ca. 1.000 € - 1.500 € betragen. Für Werbung gibt der Hersteller wahrscheinlich mindestens nochmals soviel pro Uhr aus.
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ZitatUm eine Uhr mit dem Label «Swiss made» versehen zu dürfen, soll nicht mehr nur das Uhrwerk aus der Schweiz stammen. Die Mitglieder des Verbands der Schweizerischen Uhrenindustrie FH verlangen vom Bundesrat eine schärfere Herkunftsdeklaration.
....
ZitatGemäss der alten Verordnung des Bundesrats von 1971 dürfen Gehäuse, Zifferblatt und Zeiger der Uhr ausländischer Herkunft sein. Bedingung ist lediglich, dass die Hälfte der Bestandteile des Uhrwerks wertmässig aus Schweizer Fabrikation stammt, die Uhr in der Schweiz zusammengesetzt und kontrolliert wird.
In dem Entwurf schlägt der Verband nun vor, dass eine mechanische Uhr künftig erst dann als Schweizer Produkt gilt, wenn die in der Schweiz ausgeführten Arbeiten mindestens 80 Prozent der Fabrikationskosten ausmachen. Bei den elektronischen Uhren soll dieser Anteil 60 Prozent betragen. Ausserdem verlangt der FH, dass die technische Konstruktion und die Herstellung des Prototyps in der Schweiz ausgeführt werden.
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Außerdem gilt ja auch noch das deutsche "Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen" MarkenG, hier die entsprechenden § daraus:
Zitat§ 126 Als geographische Herkunftsangaben geschützte Namen, Angaben oder Zeichen
(1) Geographische Herkunftsangaben im Sinne dieses Gesetzes sind die Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geographischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden.
(2) Dem Schutz als geographische Herkunftsangaben sind solche Namen, Angaben oder Zeichen im Sinne des Absatzes 1 nicht zugänglich, bei denen es sich um Gattungsbezeichnungen handelt. Als Gattungsbezeichnungen sind solche Bezeichnungen anzusehen, die zwar eine Angabe über die geographische Herkunft im Sinne des Absatzes 1 enthalten oder von einer solchen Angabe abgeleitet sind, die jedoch ihre ursprüngliche Bedeutung verloren haben und als Namen von Waren oder Dienstleistungen oder als Bezeichnungen oder Angaben der Art, der Beschaffenheit, der Sorte oder sonstiger Eigenschaften oder Merkmale von Waren oder Dienstleistungen dienen.
Zitat§ 127 Schutzinhalt
(1) Geographische Herkunftsangaben dürfen im geschäftlichen Verkehr nicht für Waren oder Dienstleistungen benutzt werden, die nicht aus dem Ort, der Gegend, dem Gebiet oder dem Land stammen, das durch die geographische Herkunftsangabe bezeichnet wird, wenn bei der Benutzung solcher Namen, Angaben oder Zeichen für Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft eine Gefahr der Irreführung über die geographische Herkunft besteht.
(2) Haben die durch eine geographische Herkunftsangabe gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen besondere Eigenschaften oder eine besondere Qualität, so darf die geographische Herkunftsangabe im geschäftlichen Verkehr für die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen dieser Herkunft nur benutzt werden, wenn die Waren oder Dienstleistungen diese Eigenschaften oder diese Qualität aufweisen.
(3) Genießt eine geographische Herkunftsangabe einen besonderen Ruf, so darf sie im geschäftlichen Verkehr für Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft auch dann nicht benutzt werden, wenn eine Gefahr der Irreführung über die geographische Herkunft nicht besteht, sofern die Benutzung für Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft geeignet ist, den Ruf der geographischen Herkunftsangabe oder ihre Unterscheidungskraft ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise auszunutzen oder zu beeinträchtigen.
(4) Die vorstehenden Absätze finden auch dann Anwendung, wenn Namen, Angaben oder Zeichen benutzt werden, die der geschützten geographischen Herkunftsangabe ähnlich sind oder wenn die geographische Herkunftsangabe mit Zusätzen benutzt wird, sofern
1. in den Fällen des Absatzes 1 trotz der Abweichung oder der Zusätze eine Gefahr der Irreführung über die geographische Herkunft besteht oder 2. in den Fällen des Absatzes 3 trotz der Abweichung oder der Zusätze die Eignung zur unlauteren Ausnutzung oder Beeinträchtigung des Rufs oder der Unterscheidungskraft der geographischen Herkunftsangabe besteht.
(1) Wer im geschäftlichen Verkehr Namen, Angaben oder Zeichen entgegen § 127 benutzt, kann von den nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zur Geltendmachung von Ansprüchen Berechtigten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
(2) Wer dem § 127 vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, ist zum Ersatz des durch die Zuwiderhandlung entstandenen Schadens verpflichtet.
(3) Wird die Zuwiderhandlung in einem geschäftlichen Betrieb von einem Angestellten oder Beauftragten begangen, so kann der Unterlassungsanspruch, und, soweit der Angestellte oder Beauftragte vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, der Schadensersatzanspruch auch gegen den Inhaber des Betriebs geltend gemacht werden.
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Und dann gibt es ja noch die "historischen Merkmale" Glashütter Uhren:
- Schwanenhalsfeinregulierung oder deren Weiterentwicklungen - verschraubte Goldchatons - Sonnenschliff auf den Aufzugs- und Kronenrad - Dreiviertelplatine - Rückführendes Gesperr - Glashütter Bandschliff
Freu dich auf jeden neuen Tag. Auch wenn die Chance besteht, dass es ein beschissener Tag wird, oder ein sehr schöner, oder ein ganz normaler. Mit wechselnder Bewölkung und 30 Prozent Regenwahrscheinlichkeit.
Ich kaufe nur Uhren, die mir gefallen, mechanisch sind und meine Vorstellung von Preis, Leistung und Qualität erfüllen. Ein Siegel ist mir dabei total wurscht. Auch die Bekundung des Herstellortes spielt nur eine nebensächliche Rolle.
Dass aber nun die Firmenpolitik auch eine Rolle spielt, ist für mich nichts neues, ich trage gerne Uhren von STOWA, Rainer Brand oder Sinn - oder eben auch nicht, Nomos dient hier aktuell als sub-optimales Vorbild.
Auch eine Chronometerprüfung will mir nicht recht in den Sinn, werden die Werke doch getestet, bevor sie eingeschalt werden. Wenig Sinnvoll in meinen Augen.
Auch eine Chronometerprüfung will mir nicht recht in den Sinn, werden die Werke doch getestet, bevor sie eingeschalt werden. Wenig Sinnvoll in meinen Augen.
TSID
In der schweiz testst man nur die Werke. Bei der deutschen Chronometerprüfung in der Sternwarte in Glashütte wird die ganze Uhr mit eingebautem Werk gepüft.
Ich möchte aber hier noch einen anderen Aspekt betrachten.
Es wurde ja hier schon geschrieben dass es vielleicht jetzt an der Zeit ist, dass die Glashütter Uhrenhersteller zusammensetzen um einen einheitlichen Glashütter Standard, ein "Glashütter Siegel" zu definieren.
Die Frage, die sich mir hier stellt, ist, ob die da eigentlich alle Interesse daran haben.
Schauen wir mal die großen an (GO und Lange). Diese beiden sehen sich ja eh als die einzig wahren Glashütter Uhrenhersteller. Glashütte Original drückt das ja schon mit seinem Namen aus und sieht sich ja eh als einzig legaler Nachfolger der GUB. Lange und Söhne benutzt auch einen gewichtigen historischen Firmennamen um kein Zweifel an dem glashütter Markenimage aufkommen zu lassen. Dahinter stecken kapitalkräftige Konzerne, die durch ihre Marketingaktivitäten nur eines im Sinn haben, nämlich ihren Markenimage zu erhöhen und damit einfach nur Geld zu verdienen, was ja auch absolut legitim ist. Diese haben sicher kein Interesse an einem "Glashütter Siegel", da dies ja eher die Anbieter aus der zweiten oder dritten Reihe stärken würde. Sie selbst brauchen es nicht.
Also wäre es doch jetzt eher an der Zeit, das die kleinen Anbieter sich zusammenraufen, um den übermächtigen Marketingbudgets der großen etwas entgegenzusetzen. Sie würden dann schließendlich von einem "Glashütter Siegel" profitieren. Eine wichtige Rolle dabei kann die deutsche Chronometerprüfstelle in der Sternwarte spielen.
Meiner Meinung nach weiß NOMOS dies ganz genau und treibt deshalb dieses Thema auch sehr stark. Wenn die anderen Hersteller das auch erkennen würden, dann würden sie da mitziehen, da sie ja davon letztendlich profitieren würden. Darum geht es doch letztendlich auch im Fall Mühle. Hier ging es sicher nicht darum einen Konkurrenten "platt zu machen". NOMOS und Mühle sprechen doch ganz andere Käuferkreise an. Das Design der Uhren unterscheidet sich doch sehr deutlich.
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dein Ansatz ist gut, dass sich die kleinen Hersteller gemeinsam um eine Lösung bemühen müssen. Das macht Sinn und würde die Probleme in Glashütte sicher lösen.
Danke für diese Objektivierung, den ich denke es ist die einzigste Möglichkeit ein echtes Glashütter Qualitätssiegel zu definieren.
Da müssen alle um eine Tisch sitzen, die "Kleinen", die "Grossen", - das ganze im Sinne der Arbeitsplatz und Standortsicherung.
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willkommen im Forum, mal sehen, vielleicht lesen die ja hier auch mit. Ich sehe den Impuls für Glashütte eigentlich positiv, aber jetzt müssen die was draus machen.
Hier ist auf jeden Fall ein Platz um Glashütter Themen positiv zu diskutieren. Diese Seite ist vorsorglich auch schon mal unter http://www.glashuette-forum.de zu erreichen.
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