Ein für mich entscheidendes Kaufargument im Nomos-Store ist u. a., dass mir dort ein Rückgaberecht von dreißig Tagen ohne Angabe von Gründen eingeräumt wird. Ich glaube nicht, dass dies auch im Laden möglich ist.
Mag sein, dass ich diese Welt einfach nicht mehr verstehe, wenn Kunden Uhren (oder Bücher) nur aufgrund des bestehenden Widerrufsrechts erwerben und dann nach 2 bis 4 Wochen wieder retournieren. Wobei man einen Roman natürlich in dieser Zeit auch durchgelesen hat ...
Wenn ICH eine Uhr kaufe, habe ich mich vorab ausgiebig (bei mir reichen da zum Teil auch 3 Minuten)mit dem Kauf auseinander gesetzt und bestelle / kaufe etwas, weil ich dieses Produkt auch erwerben und behalten möchte. Deutschland ist hier aber (spätestens seit zalando) schon einen Schritt weiter ...
Ein Juwelier bietet im übrigen Forenteilnehmern einen Rabatt von 20% an. Da dieser bei Versand auch Widerrufsrecht einräumen müsste, aber das ja (ggf.) das Ziel des Kaufs ist, spare ich mir hier weitere Ausführungen.
Viel Erfolg
Gerrit
----------------------------------------- Salzflecken auf dem Teppich gehen am besten mit Rotwein wieder raus...
Schöne, RICHTIGE Ausführung. Wir kaufen aus Prinzip beim Einzelhändler und nicht bei Geiz ist Geil, Amazon oder Zarlando. Wir nehmen die Beratung in Anspruch, mit der Überlegung und dann der Entscheidung kaufen wir den Artikel. Übrigens erhalte ich dann einen neuen Gegenstand und keine (gebrauchte) Rücksendung.
Es gibt keine 20% aber einen entsprechenden Service und die Gewissheit der fairen Bezahlung des Personals.
Gruss Bernd
Je älter man wird, desto hastiger tritt sie einem auf die Hacken, die Zeit, die sogenannte.
Hallo, tolle Gedanken, die hier zu diesem Thema geäußert werden. Meiner Meinung nach werden hier wieder Äpfel mit Birnen verglichen. Ich persönlich stelle die Nomos-Betriebsverkaufsstelle nicht auf eine Stufe mit Amazon, Zalado, und wie sie alle heißen. Gerade bei Luxusartikeln finde ich es gut, dass es ein Rückgaberecht gibt. Der Artikel kostet viel Geld und auch bei gewissenhafter Vorbereitung kann es vorkommen, dass der Artikel nicht 100%ig gefällt. Da ist das Rückgaberecht vorteilhaft. Ich finde es aber äußerst schlecht, eine Beratung und Befingerung einer Uhr beim Konzi vorzunehmen und dann im Internet zu bestellen. Wenn ein Forumsmitglied lieber direkt in Glashütte bestellt, ist das seine eigene Entscheidung und wir sollten dies respektieren. Viele Grüße Karsten
Auch für Uhrenbastler gilt: Erfahrung ist die Summe der Misserfolge
Zitat von Cheops im Beitrag #24Kaufst Du also eine Uhr WEGEN des Widerrufrechts?
NEIN! Ich finde es aber gut, das Rückgaberecht bei Bedarf in Anspruch nehmen zu können.
Zitat von Cheops im Beitrag #24Mag sein, dass ich diese Welt einfach nicht mehr verstehe, wenn Kunden Uhren..... nur aufgrund des bestehenden Widerrufsrechts erwerben und dann nach 2 bis 4 Wochen wieder retournieren. ...
Ich habe den Eindruck, dass du mir eine derartige Vorgehensweise unterstellst. Zu deiner Beruhigung kann ich dir aber mitteilen, dass ich die Tangente neomatik 39 im Nomos-Store bestellt habe um sie zu behalten.
Grundsätzlich hat Nomos aber nichts dagegen, wenn sich jemand eine Uhr zur Ansicht bestellt, siehe Zitat Nomos.
ZitatKann ich auch eine Uhr zur Anprobe bestellen? Natürlich will der Kauf einer Uhr wohl überlegt sein: Schließlich soll diese ja ein Leben lang am Handgelenk ticken. Daher ist es wichtig und auch richtig, eine Uhr anzuprobieren. Nur so kann man sehen, ob und wie sie zum eigenen Handgelenk passt. Beim Fachhändler vor Ort geht das ganz einfach. Fast ebenso einfach ist dies beim Onlinekauf – ein paar Dinge bloß sollten Sie hier beachten. Im NOMOS Store können Sie auch Uhren zur Anprobe bestellen und so die Funktionsweise der Uhr und ihre Tragbarkeit testen. Wir empfehlen Ihnen, dabei wie der Experte im Fachhandel vorzugehen: Die Uhr sollte immer auf einer sauberen und glatten Fläche abgelegt werden, etwa auf dem mitgesandten NOMOS-Putztuch. Auch sollte sie stets vorsichtig umgedreht werden, um Kratzer zu vermeiden. Natürlich ist es in Ordnung, das Band der Uhr zu schließen – darauf verzichten nur ganz vorsichtige Naturen. Nicht gedacht ist eine solche Anprobe jedoch dafür, die Uhr Probe zu tragen – in einem Geschäft wäre dies ja auch nicht möglich. Wird eine Uhr nicht sorgsam behandelt und kommt mit Gebrauchsspuren zu uns in den NOMOS Store zurück, müssen wir Ihnen den zur Wiederherstellung des Originalzustandes nötigen Service in Rechnung stellen.
Zitat von Bernado im Beitrag #26Übrigens erhalte ich dann einen neuen Gegenstand und keine (gebrauchte) Rücksendung.
Und wer garantiert dir, dass Nomos nicht auch in einwandfreiem Zustand befindliche Rückläufer an den Konzi liefert?
Zitat von kdorn im Beitrag #27Gerade bei Luxusartikeln finde ich es gut, dass es ein Rückgaberecht gibt. Der Artikel kostet viel Geld und auch bei gewissenhafter Vorbereitung kann es vorkommen, dass der Artikel nicht 100%ig gefällt. Da ist das Rückgaberecht vorteilhaft. Wenn ein Forumsmitglied lieber direkt in Glashütte bestellt, ist das seine eigene Entscheidung und wir sollten dies respektieren.
es tut mir leid, dass Du Dich persönlich angegriffen fühlst. Das war hier nicht meine Absicht.
Aus der vorausgegangenen Rabattdiskussion schloss ich, dass ein Rabatt unwichtig sei - die Begründung hierzu war das Rückgaberecht bei Nichtgefallen.
Die Uhr (oder ein anderer Gegenstand) beim örtlichen Händler zu erwerben, erfolgt ja nicht unbesehen. Man geht hier seltener "zufällig" in ein entsprechenden Laden für Luxusgegenstände (hier Juwelier) und nimmt aus einer Bierlaune heraus eine Uhr für knapp 3.000 Euro mit. Ich gehe hierbei von "Otto Normalbürger" aus, nicht von vermögenden Menschen, die diese Summe aus der Portokasse zahlen.
Hierbei ist für mich die Frage, wie ich sonst die Aussage - hier vor allem von Karsten - verstehen kann. Braucht man hier wirklich einen "Rundumschutz", der auch eine Sinneswandlung nach 2 bis 4 Wochen mit abfedern muss? Ist der Käufer in DE nicht in der Lage eine (bindende) Kaufentscheidung zu treffen?
Der Hinweis auf der Homepage von Nomos sagt nichts aus, das ist Marketing-BlaBla. Es besteht für Käufe innerhlab der EU ein gesetzliches Widerrufsrecht von 2 Wochen, die weiteren 2 Wochen werden mittlerweile teils freiwillig, teils aus Zwang der Marktplätze von gewerblichen Händlern angeboten (Amazon-Käufe im Dezember können z. B. bis Ende Januar zurück gesendet werden, d. h. max. 2 Monate Widerrufsrecht). Selbst die Begründung von Nomos entspricht dem Sinn des Gesetzes ...
Es ist natürlich NICHTS dagegen zu sagen, dass sich auch Nomos die Einzelhandelsspanne einstecken kann, auch hier werden Mitarbeiter beschäftigt. Vor Ort bin ich sehr gerne z. B. im Laden von Freau P. (Name wahrscheinlich allen hier bekannt), wobei sie mit dem Online-Geschäft nichts zu tun hat. Es steht jedem frei bei dem Verkäufer zu kaufen, bei wem er will. Irgendwann wird es aber nicht einmal die Möglichkeit geben, dass man vor Ort noch den einen oder anderen Gegenstand zu erwerben, wenn auch der letzte stationäre, meist nicht zu einer Kette gehörende Einzelhändler, von der Bildfläche verschwunden ist. In unserem Ort schließt nun (aus Nachfolgegründen) der Schuhladen. Der Elektroladen ist bereits weg, Kleidung kann noch gebraucht im Second hand Laden erworben werden, neue auch nicht mehr. So wird die Zukunft wohl aussehen.
Gerrit
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Zitat von Cheops im Beitrag #29...es tut mir leid, dass Du Dich persönlich angegriffen fühlst. Das war hier nicht meine Absicht. Aus der vorausgegangenen Rabattdiskussion schloss ich, dass ein Rabatt unwichtig sei - die Begründung hierzu war das Rückgaberecht bei Nichtgefallen.
Das war dann wohl ein Missverständnis auf beiden Seiten.
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